StartAktuellNeue Grünanlagen-Verordnung für Wels: Mehr Ordnung, Ruhe und Sauberkeit

Neue Grünanlagen-Verordnung für Wels: Mehr Ordnung, Ruhe und Sauberkeit

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Ein Auto fährt mitten in die Freizeitanlage Wimpassing. Ein mitgebrachter Anhänger wird quer über die Liegewiese gezogen. Es folgen Tische, Sessel, Geschirr, kistenweise Verpflegung und eine mächtige Lautsprecherbox. Vom Nachmittag bis tief in die Nacht feiert eine Gruppe von über 60 Personen eine Geburtstagsparty – orientalische Musik und lautes Geschrei inklusive. Die Beschallung reicht bis in die benachbarte Siedlung zwischen der Römerstraße und der Wimpassinger Straße.

Bilder (c) Stadt Wels

Mit Schilderungen wie dieser wenden sich leidgeprüfte Welserinnen und Welser immer wieder an die Stadt und die Polizei, um auf unhaltbare Zustände in den städtischen Park- und Grünanlagen aufmerksam zu machen. Ein betroffener Anwohner bringt die Stimmung auf den Punkt: „Niemand von uns hat etwas gegen Besucher, die im Park entspannen oder mit ihren Kindern spielen wollen. Aber diese Rücksichtslosigkeit und Überheblichkeit geht einfach zu weit.“

Klare Regeln für ein respektvolles Miteinander

Um derartige Exzesse künftig im Keim zu ersticken und den Behörden eine echte rechtliche Handhabe zu bieten, hat der Welser Gemeinderat am Montag, 6. Juli, mehrheitlich eine neue Grünanlagen-Verordnung beschlossen. Wels folgt damit dem Vorbild von Städten wie Linz, Wien und Graz, die bereits erfolgreich auf ein solches Regelwerk setzen.

Öffentliche Grünanlagen sind für die Stadtbevölkerung unverzichtbare Oasen der Erholung. Sie dienen der Begegnung, der Bewegung und dem Aufenthalt an der frischen Luft – und tragen damit maßgeblich zur Lebensqualität in Wels bei. Damit diese Flächen auch in Zukunft von allen Bürgerinnen und Bürgern sicher und gerne genutzt werden können, braucht es ab jetzt klare, verbindliche und nachvollziehbare Spielregeln.

Inhalt der Verordnung

Gelten soll die städtische Verordnung auf öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen (unter anderem im Volksgarten) sowie auf städtischen Kinder- und Jugendspielplätzen.

Die in der Verordnung angeführten Anlagen und deren Einrichtungen sind so zu benutzen, dass andere Personen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Die Anlagen und Einrichtungen dürfen nicht verschmutzt, beschmiert, mit Farbe besprüht, beklebt oder sonst beschädigt werden. Verboten sein soll unter anderem, Unrat und andere Gegenstände abzulagern, Abfälle, Papier und Verpackungsmaterial außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter wegzuwerfen, die Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen zu verrichten, die Brunnenanlagen für das Waschen von Wäsche oder Geschirr zu benutzen, Feuerstellen anzulegen oder Griller in Betrieb zu nehmen, zu campen sowie Zelte und Pavillons aufzustellen.

Darüber hinaus soll auf den Wegen und Rasenflächen das Fahren, Halten und Parken von Fahrzeugen verboten sein, ebenso wie das Betreten und Befahren von Pflanzungsflächen (Ausnahme: Liegen und Verweilen zur Erholung auf Rasenflächen). Auch das Baden von Bürgern und das Badenlassen von Hunden im Seerosenteich im Volksgarten ist laut Verordnung nicht erlaubt. Ballspiele sind nur auf den dafür bestimmten oder gekennzeichneten Bereichen gestattet. Ausgenommen sind (Klein)-Kinder, sofern keine unzumutbare Belästigung mit dem Ballspielen verbunden ist.

Auf Kinder- und Jugendspielplätzen soll das Rauchen laut Verordnung verboten sein. Ebenso verboten wird dort (inklusive 20 Meter außerhalb) der Konsum von Alkohol und der Aufenthalt von alkoholisierten Personen. Davon ausgenommen sind Gewerbebetriebe sowie Veranstaltungen und Märkte/Gelegenheitsmärkte.

Nach dem Inkrafttreten soll die Grünanlagen-Verordnung von den Mitarbeitern der Ordnungswache Wels GmbH – und gegebenenfalls auch von durch die Stadt Wels bestellten Organen der öffentlichen Aufsicht – kontrolliert werden. Verstöße dagegen können jeweils mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft werden.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (Stadtgärtnerei): „Mit der Grünanlagen-Verordnung möchten wir Regeln aufstellen, die in allen städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf öffentlichen Spielplätzen gelten. Dann ist für jeden Bürger klar ersichtlich, was dort erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt ist. Die Ordnungswache Wels wird zu Beginn aufklärend unterwegs sein, um die Besucher über die geltenden Regeln zu informieren. Wer sich dennoch nicht daran hält, kann finanziell bestraft und vom Ort verwiesen werden.“ | Bild: Archiv

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