Anlässlich der aktuellen Hitzewelle erneuern Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Feuerwehrkommandant Roland Weber ihren dringenden Appell: Die bereits seit Ende April geltende Waldbrandschutz-Verordnung der Stadt Wels muss strikt eingehalten werden. Punktuelle Regengüsse täuschen – die Böden sind im Kern extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich.

Ein Funke genügt für eine Katastrophe
Was nach Sommerpaß aussieht, birgt fatale Risiken: Ein romantisches Lagerfeuer am Traunufer oder das spontane Grillen auf den ausgetrockneten Wiesen kann durch Funkenflug sofort einen unkontrollierbaren Flächenbrand auslösen. Lebensgefährlicher Leichtsinn ist auch das achtlose Wegwerfen von glosenden Zigarettenstummeln oder leeren Glasflaschen bei Spaziergängen. Neben der akuten Brandgefahr stellt dies zudem eine schwere Umweltverschmutzung dar.
Das gilt laut Waldbrandschutz-Verordnung
Die von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land für das Welser Stadtgebiet erlassene Verordnung verbietet jegliches Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in folgenden Zonen:
- In allen Waldgebieten der Stadt Wels.
- In deren Gefährdungsbereichen: Dazu zählt jedes Areal, bei dem ein Übergreifen des Feuers oder ein Funkenflug auf den benachbarten Wald aufgrund von Wind, Trockenheit oder Topografie nicht ausgeschlossen werden kann.
Eindringliche Warnung der Einsatzkräfte
„Lagerfeuerromantik und Barbecue-Feeling sind am Flussufer, in Wäldern und auf Wiesen aktuell absolut fehl am Platz“, betonen Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Feuerwehrkommandant Roland Weber. „Im Ernstfall können Einsatzfahrzeuge diese unwegsamen Orte nur sehr schwer erreichen.“
Wer die Verordnung missachtet, trägt ein hohes finanzielles Risiko: Neben einer Verwaltungsstrafe von bis zu 7.270 Euro droht den Verursachern auch die vollständige Übernahme der Kosten für den Feuerwehreinsatz.


