
Junge autochthone Menschen, die bei diesen winterlichen Temperaturen möglicherweise auf der Straße leben, sich aber nach einem Bett in einem warmen Raum mit etwas Verpflegung sehnen, müssen nicht verzweifeln. Als Bewohner dieses Landes sind sie mit den Bräuchen ihrer Heimat bestens vertraut, wissen daher auch, wie sie auch ohne einen Cent in der Tasche schnell zu Kost und Logis kommen können, wenigstens für einige Tage.

Dazu müssen sie sich nur an einen öffentlichen Ort begeben und dort deutlich hörbar ein- oder zwei Mal „Heil Hitler“ rufen. Diesen Äußerungen muss auch gar keine faschistische Überzeugung zugrunde liegen, sie werden in jedem Fall von einem Auto mit diesen beiden blauen Lichtern abgeholt und zur Polizei gebracht, weil diese von unseren in Nazi-Dingen äußerst sensibilisierten Mitmenschen dankenswerter Weise natürlich schnell verständigt wurde. Dieser ungeheure Verstoß gegen das Verbotsgesetz muss auch unbedingt geahndet werden, da sonst unsere Demokratie in Gefahr geriete.
Damit aber der aus Verzweiflung zum „Heil Hitler“-Rufer gewordene junge Mann auch sicher mit einigen Tagen Gefängnisaufenthalts rechnen kann, sollte er bei seiner Festnahme auch noch tunlichst einen Revolver mit Platzpatronen eingesteckt haben. Das nährt bei den Behörden nämlich sehr schnell den Verdacht, der Festgenommene könne möglicherweise einer faschistischen Umsturzgruppe angehören, was man natürlich erst recherchieren müsse und ihm garantiert eine längere Untersuchungshaft in einer warmen Zelle beschert.
Tja, dorthin zu kommen, ist heute gar nicht so leicht, vor allem, wenn man zur Gruppe der Zuwanderer mit Migrationshintergrund gehört. Das funktioniert bei denen nur selten, auch wenn sie sich noch so darum bemühen, wie jener 20jährige, der dieser Tage ohne Führerschein, aber mit BMW und gestohlen Kennzeichen von Wels nach Traun Amok fuhr.



Hatte er nicht alles getan, um schnell hinter Gitter zu kommen? Er hatte im 250 km/h-Tempo nicht nur Autos zertrümmert, sondern auch Menschen verletzt, und am Ende seiner Wahnsinnsfahrt auch noch bewusst einen stehenden und mit Polzisten besetzten Streifenwagen gerammt, wobei die Insassen zu Schaden kamen. Dies könnte man durchaus als einen Mordversuch an Polizisten bewerten.
Könnte man, tat er aber nicht der Herr Richter. Denn nachdem der ebenfalls verletzte Amokfahrer im Krankenhaus behandelt worden war, kam er nicht zurück in die Zelle, sondern durfte nach Hause gehen, was kaum jemand versteht, wie landauf landab zu hören ist.
Wäre das Fahrzeug des Amokfahrers noch halbwegs heil gewesen, hätte man es ihm weggenommen. Nur den heil gebliebenen 20jährigen „Fast & Furious“-Möchtegern hat man nicht aus dem Verkehr gezogen. Seine Verwahrung hinter Gittern bis Prozessbeginn hätte seiner Umwelt wenigstens die Sicherheit gegeben, dass er sich nicht auch noch für eine zweite Amokfahrt hinters Steuers setzt.