Wien/Luxemburg. Die juristische Aufarbeitung der Dieselaffäre erreicht eine bemerkenswerte Dimension. Mehr als 400 Vorabentscheidungsverfahren im Zusammenhang mit der Abgasproblematik sollen derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig sein – der überwiegende Teil davon geht auf Verfahren in Österreich zurück.
Die Zahlen sind außergewöhnlich: Anfang September waren beim EuGH insgesamt rund 960 Vorabentscheidungsverfahren registriert. Mehr als 400 davon stehen nach Angaben des Linzer Rechtsanwalts Michael Poduschka im Zusammenhang mit der Dieselaffäre. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 wurden EU-weit 573 Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet, lediglich 39 davon stammten aus Österreich.
Poduschka spricht gegenüber der APA von einer Größenordnung, die „alle Rekorde sprengt“.
Grundsatzfragen landen in Luxemburg
Bei einem Vorabentscheidungsverfahren ersucht ein nationales Gericht den EuGH um eine verbindliche Auslegung des europäischen Rechts. Eine solche Klärung kann notwendig sein, wenn ein österreichisches Gericht in einem laufenden Verfahren mit einer bislang ungeklärten Frage des EU-Rechts konfrontiert ist.
Ausgangspunkt der Verfahren ist die 2015 bekannt gewordene Dieselaffäre. Damals wurde öffentlich, dass bei Fahrzeugen verschiedener Hersteller Abgasreinigungssysteme unter bestimmten Bedingungen während des realen Fahrbetriebs reduziert oder abgeschaltet werden konnten. Dadurch konnten die tatsächlichen Emissionen deutlich über jenen Werten liegen, die bei vorgeschriebenen Prüfungen festgestellt wurden.
In Österreich verlangen zahlreiche Fahrzeugbesitzer Schadenersatz. Poduschkas Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben mehrere hundert Betroffene.
Inzwischen geht es bei den Verfahren jedoch um mehr als die Ansprüche einzelner Autokäufer. Im Mittelpunkt stehen zunehmend grundsätzliche Fragen zur Anwendung des europäischen Rechts – und damit um Fragen, deren Beantwortung durch den EuGH Auswirkungen auf zahlreiche vergleichbare Fälle haben könnte.
OGH hat bereits zahlreiche Fälle vorgelegt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits in den Jahren 2024 und 2025 in rund 20 Verfahren Fragen zur Vorabentscheidung nach Luxemburg übermittelt. Nach Angaben Poduschkas wurden daraufhin hunderte Verfahren gegen verschiedene Automobilhersteller unterbrochen.
Die erhofften Grundsatzentscheidungen des EuGH stehen allerdings weiterhin aus.
Nach Darstellung des Anwalts liegt ein Grund dafür darin, dass Volkswagen einzelne beim EuGH anhängige Verfahren beendet habe, bevor die Luxemburger Richter die vorgelegten Rechtsfragen beantworten konnten. In den betreffenden Fällen soll der Autobauer die Ansprüche der Kläger anerkannt und die geforderten Beträge bezahlt haben.
Volkswagen erklärte gegenüber der APA, man sei an einer „sachgerechten und effizienten Erledigung laufender Verfahren“ interessiert. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, „einzelne Verfahren zu beenden und damit den Europäischen Gerichtshof zu entlasten“.
Die grundsätzlichen Rechtsfragen bleiben damit jedoch ungeklärt.
Immer mehr Verfahren direkt aus erster Instanz
Nun zeichnet sich eine weitere Entwicklung ab: Nach Angaben Poduschkas legen offenbar auch Gerichte erster Instanz entsprechende Verfahren direkt dem EuGH vor.
Im europäischen Rechtsinformationssystem InfoCuria finden sich demnach zahlreiche aktuelle Vorabentscheidungsersuchen österreichischer Bezirksgerichte. Damit könnte sich die Zahl der Verfahren, in denen europarechtliche Fragen zur Dieselaffäre geklärt werden sollen, weiter erhöhen.
Für betroffene Autobesitzer geht es dabei nicht nur um die Durchsetzung individueller Schadenersatzansprüche. Eine Entscheidung des EuGH zu zentralen Rechtsfragen könnte für eine große Zahl bereits anhängiger und künftiger Verfahren richtungsweisend sein.
Auch BMW mit Vorwürfen konfrontiert
Neben Volkswagen steht inzwischen auch BMW im Mittelpunkt der Kritik. Poduschka wirft dem deutschen Autobauer vor, durch Vergleichsangebote die Beendigung von Verfahren anzustreben, bevor der EuGH über die darin enthaltenen grundsätzlichen Rechtsfragen entscheiden kann.
In einem Schreiben an einen betroffenen Autobesitzer soll BMW demnach eine Einmalzahlung sowie die Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten angeboten haben. Im Gegenzug habe der Kläger auf weitere Ansprüche verzichten und sich zur Verschwiegenheit verpflichten sollen.
BMW erklärte gegenüber der APA, sich zu laufenden Gerichtsverfahren grundsätzlich nicht zu äußern.
Verdacht auf mögliche Abstimmung
Poduschka geht allerdings noch weiter und äußert den Verdacht, dass sich möglicherweise mehrere Automobilhersteller untereinander abstimmen könnten, um jene Verfahren zu beenden, die dem EuGH die Möglichkeit geben würden, grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre zu klären.
Für eine solche Absprache liegen nach den vorliegenden Angaben derzeit keine Beweise vor. Ob es tatsächlich eine Koordination zwischen einzelnen Herstellern gibt, ist daher offen und müsste zunächst geprüft werden.
Poduschkas Kanzlei kündigte an, den entsprechenden Sachverhalt der Europäischen Kommission zur Prüfung vorzulegen.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre die Tragweite erheblich. Denn Verfahren, die dem EuGH zur Klärung grundsätzlicher Fragen vorgelegt werden, können für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle Bedeutung erlangen. Werden solche Verfahren vor einer Entscheidung beendet, bleiben die darin aufgeworfenen Rechtsfragen unter Umständen weiterhin ungeklärt.
Entscheidung mit Signalwirkung möglich
Die österreichische Dieseljuristik entwickelt sich damit zunehmend zu einer europarechtlichen Grundsatzfrage. Hunderte Verfahren, zahlreiche Vorabentscheidungsersuchen und unterschiedliche Rechtsauffassungen der beteiligten Parteien zeigen, dass die juristische Aufarbeitung der Dieselaffäre noch längst nicht abgeschlossen ist.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte schließlich klären, welche Rechte betroffenen Fahrzeugbesitzern nach europäischem Recht tatsächlich zustehen – und damit weit über die derzeit anhängigen österreichischen Verfahren hinaus Bedeutung erlangen.

