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Volksgarten NEU: So funktioniert das Parken

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Der mit Freitag, 10. Juli, teilgeöffnete „Volksgarten neu“ bringt zusätzliche Parkplätze für die Welser Bevölkerung und Gäste von außerhalb. Um die Entsiegelung auch in diesem Bereich konsequent durchzuziehen, sind alle Stellplätze versickerungsfähig ausgeführt.

Gebührenfreie Kurzparkplätze (Pollheimerstraße)

In der Pollheimerstraße selbst stehen entlang des #glaubandich-sportparks 19 zusätzliche Stellplätze zur Verfügung (davon einer barrierefrei). Dazu kommen vier E-Ladeparkplätze (davon einer barrierefrei) und ein Busparkplatz.

  • Regelung: Wie in der benachbarten Volksgartenstraße sind diese neuen Stellplätze als gebührenfreie Kurzparkzone für 180 Minuten verordnet.

Gebührenpflichtige Parkplätze (Südlich des Welios)

Von der Pollheimerstraße erfolgt die Ein- und Ausfahrt zu den 59 gebührenpflichtigen Stellplätzen (davon drei barrierefrei) südlich des Welios.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Ticketlos: Das Parken ist ticketlos. Bei der rund um die Uhr möglichen Einfahrt wird das Kennzeichen automatisch erfasst.
  • Tarife: Bis zu 15 Minuten nach der Einfahrt ist das Parken kostenlos. Danach kostet jede angefangene Stunde 1,00 Euro. Das 24-Stunden-Maximum beträgt 20,00 Euro.
  • Bargeldlose Zahlung: Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos. Sie können direkt vor der Ausfahrt an der Ausfahrtssäule bezahlen. Bitte fahren Sie innerhalb von 15 Minuten nach der Bezahlung aus.
  • Online-Nachzahlung: Bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt besteht eine Online-Bezahlmöglichkeit unter www.arivo.info/volksgarten-wels/pay (QR-Code auf den Infotafeln).
  • Vertragsstrafe: Wenn die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, entstehen hohe Kosten. Zur offenen Parkgebühr kommen in diesem Fall 42,00 Euro Vertragsstrafe hinzu.

Zukunftssichere E-Mobilität

Zusätzlich zu den erwähnten vier E-Ladeparkplätzen können bei Bedarf insgesamt acht weitere Ladepunkte in beiden Bereichen (gebührenfrei und gebührenpflichtig) nachgerüstet werden.


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