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Kopfschütteln wegen Gerichtsurteil zur TV-Gebühr

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Betroffene ORF-Nichtseher sind erbost

Dass auch diejenigen ORF-Gebühr zahlen müssen, die das Programm der Staatsrundfunker gar nicht nutzen, erzürnt die Betroffenen.

War das etwa schon wieder Polit-Justiz? Seit der Corona-Pandemie werden die Österreicher verstärkt mit Gerichtsurteilen konfrontiert, die zum Kopfschütteln Anlass geben. In vielen Causen wäre der gesunde Menschenverstand von Nichtjuristen sicher oft zu einem gerechteren und nachvollziehbareren Urteil gelangt als jene, die beamtete Richter fällten.

Zu Kopfschüttelurteile kommt es aber meist dann, wollen Gerichtskiebitze wissen, wenn die Richter einen Zwang verspüren, der Politik gefallen zu müssen, so wie man dies auch bei der jüngsten Entscheidung über die ORF-Gebühren vermutet.

Weil ein Beschwerdeführer die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 bezweifelte, musste sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit beschäftigen. Es könne nämlich nicht rechtens sein, argumentierte der Kläger, dass Haushalte ohne ORF-Nutzung denselben Beitrag zu leisten hätten, wie die tatsächlichen Nutzer des Angebots.

Zum großen Erstaunen Vieler wies der VfGH diese Argumentation als nicht stichhaltig zurück, was in weiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis stößt. In der Urteilsbegründung hieß es, dass auch Nichtnutzer die Gebühr zu zahlen hätten, weil sie prinzipiell das Programm des ORF empfangen könnten. Wie schräg ist das denn? „Der Wegschaider“ im „Servus TV“ hat dazu gemeint, dass er auf Grund dieses Urteils vorsorglich Kindergeld beantragen werde, weil er prinzipiell in der Lage sei, noch Kinder zu zeugen.

Ein gerechtes Urteil, meinen die Betroffenen, hätte vielmehr den ORF in die Pflicht nehmen müssen, indem das Gericht ihm befiehlt, die TV-Geräte derjenigen, die keinen ORF sehen wollen, so zu verändern, dass kein Empfang der ORF-Programme möglich ist.

Sollte dies technisch nicht machbar sein, sollten Haushalte ihr Desinteresse am ORF-Programm eidesstattlich erklären können und damit von der Zahlung der Haushaltsabgabe befreit sein. Besser wäre es ohnehin, das ORF-Budget aus dem Staatshauhalt zu finanzieren und alljährlich zu evaluieren, ob das damit gemachte Programm auch wirklich im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist und ob der Rundfunk seine demokratische und Kulturelle Aufgabe auch buchstabengetreu erfüllt.

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