Gesamtüberprüfung der Betriebskosten gefordert
Die Inflation im vergangenen Jahr sowie die daraus resultierend steigenden Betriebskosten – nicht nur im Heizungsbereich, sondern auch bei Wasser, Müll und den Hausbesorgerkosten – haben die Mieter vor große finanzielle Schwierigkeiten gestellt. Besonders dramatisch wurde das bei den Jahresabrechnungen sichtbar, wo viele Mieter mit hohen Nachzahlungen konfrontiert waren. Diese Betriebskostennachzahlungen waren für viele Betroffene nicht nachvollziehbar und kamen zum Teil auch völlig überraschend. Auch der Mietombudsmann Egon Schatzmann war in der Folge häufig mit Anfragen zu Betriebskostenabrechnungen konfrontiert.
Wie sich bei einer Nachkontrolle herausgestellt hat, wurden tatsächlich durch einen Fehler des beauftragten Abrechnungsunternehmens die Wassergebühren unrichtig verrechnet. Diese unrichtige Verrechnung hatte überhöhte Nachzahlungen zur Folge. Die Ursache für diesen Fehler ist derzeit noch unklar, es wurde aber ein Gespräch mit der betroffenen Wohnungsgenossenschaft gesucht, um eine Gesamtüberprüfung der Wasser- und Heizkostenabrechnung zu erreichen.
Die betroffene Wohnungsgenossenschaft hat sich unverzüglich bereit erklärt, mit dem Abrechnungsunternehmen das Gespräch zu suchen und möglichst rasch Klarheit in die Abrechnung der Betriebskosten aller betreuten Mieter zu bringen.
Wohnungsreferent fordert volle Aufklärung und Entlastung für Betroffene
Der zuständige Wohnungsreferent, Stadtrat Ralph Schäfer MSc, hat umgehend reagiert: „Es ist inakzeptabel, dass die Welser Bürgerinnen und Bürger, die ohnehin schon unter den steigenden Energiekosten leiden, zusätzlich durch falsche Abrechnungen belastet werden“, so Schäfer. Gemeinsam mit Mietombudsmann Egon Schatzmann und der Welser Heimstätte wurde nun eine umfassende Überprüfung aller Heizkostenabrechnungen von Heimstätten-Wohnungen eingeleitet. Sollten weitere Abrechnungsfehler entdeckt werden, so erfolgt umgehend eine Korrektur der Abrechnung und die Erstattung von zu Unrecht eingehobenen Nachzahlungen. „Für die Mieter besteht derzeit kein Handlungsbedarf“, beruhigt Schatzmann.
Die Betriebskostenüberprüfungen erfolgen ohne Antrag, die Mieter werden bei fehlerhaften Abrechnungen automatisch verständigt.