Leider werden in Welser Feuchtbiotopen immer wieder Goldfische ausgebracht. Zuletzt mehrfach beim Autobahntunnel Noitzmühle. Diese Tiere wurden mittlerweile von der Straßenmeisterei entfernt.
Das Ausbringen gebietsfremder Tiere wie Goldfische hat nämlich fatale Folgen für das Ökosystem bzw. den Artenschutz, da sie sich rasch vermehren und andere Tiere verdrängen sowie negativ auf die Pflanzenwelt auswirken. Zudem bzw. deshalb ist das Aussetzen von Goldfischen oder Wasserschildkröten ebenso illegal wie das Aussetzen von Hunden oder Katzen. Es stellt sowohl einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wie auch gegen das Natur- und Landschaftsschutzgesetz dar.
Umwelt- und Klimastadtrat Thomas Rammerstorfer: „Wie bei jedem anderen Tier soll man sich auch bei der Anschaffung von Goldfischen, Schildkröten usw. gut überlegen, wie lange man diese zu beherbergen gedenkt. Sie haben eine lange Lebensdauer. Bitte immer beim jeweiligen Verkäufer erkundigen, ob man die Tiere wieder zurück geben kann.“