Zwei Reihen beim Parkplatz vor dem Welser Stadtfriedhof (Friedhofstraße 67) sind künftig als Kurzparkzone ausgewiesen. Damit reagiert die Stadt auf zahlreiche Beschwerden von Besuchern, die wegen der zahlreichen Dauerparker oftmals keinen Parkplatz gefunden haben.
In der dritten und vierten Reihe nach der Einfahrt von der Friedhofstraße gilt künftig – wie aus der Markierung und Beschilderung ersichtlich – von 07:00 bis 18:00 Uhr eine maximale Parkdauer von zwei Stunden. Alle weiteren Stellplätze sind wie bisher ohne Einschränkung nutzbar. Mit dem Auto kommende Besucher sollten so wieder leichter einen Parkplatz finden und dennoch genug Zeit haben, um in Ruhe ihre Gräber zu pflegen beziehungsweise der Verstorbenen zu gedenken.
Der Friedhof ist natürlich auch auf umweltfreundliche Weise mit dem Fahrrad erreichbar. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass auf dem Areal selbst das Radfahren aus Pietätsgründen verboten ist. Geöffnet ist ganzjährig von 06:00 bis 21:00 Uhr, die Friedhofsverwaltung ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13:30 bis 16:00 Uhr besetzt. Nähere Infos sind unter wels.at/friedhof im Internet zu finden.
Stadträte Ralph Schäfer, MSc (Friedhof) und Stefan Ganzert (Mobilität): „Mit dieser neugeschaffenen Kurzparkzone wird für die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs gewährleistet, dass ein Parkplatz vorhanden ist. Alle anderen Stellplätze stehen nach wie vor wie gewohnt zur Verfügung.“