In der zweiten Sitzung des heurigen Jahres beschäftigte sich der Gemeinderat der Stadt Wels am Montag, 26. Februar unter anderem mit folgenden Themen:
Betreiber von E-Ladestellen beabsichtigen weitere zehn Ladestationen im Bereich von Gebührenparkplätzen zu errichten. Bisher waren E-Ladestationen in der Gebührenzone für die Dauer des Ladevorganges von der Gebührenpflicht ausgenommen. In der Praxis ist jedoch die Dauer des Ladevorganges schwer abzuschätzen. Weil die aktuelle Rechtsprechung festhält, dass in einer Gebührenzone auch während E-Ladetätigkeit eine Parkgebühr zu entrichten ist, wurde der einstimmige Beschluss gefasst, diese Parkflächen bei E-Ladestationen von der Parkgebühr zu befreien.
Im Mai 2022 beschloss der Gemeinderat eine Subventionsvereinbarung mit dem Verein Abenteuer Familie für den Neubau einer sieben Gruppen umfassenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (Krabbelstube und Kindergarten) in der Durisolstraße. Aufgrund des hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen in der Stadt Wels ist nun jedoch beabsichtigt, das geplante Projekt um drei Gruppen auf insgesamt vier Krabbelstuben- und sechs Kindergartengruppen zu erweitern. Aufgrund der geplanten Mehrkosten durch die Gruppenerweiterung beschloss der Gemeinderat jeweils mit Stimmenmehrheit eine Erhöhung für die Subvention des Neubaus sowie eine Aktualisierung der Abgangsdeckungsvereinbarung.
Einstimmig beschlossen wurde ein Bebauungsplan in der Grünbachstraße im Stadtteil Neustadt. Dabei sollen derzeit nicht genutzte Betriebsgebäude abgetragen und durch eine mehrgeschoßige energieeffiziente Wohnbebauung ersetzt werden. Für die erforderlichen Stellplätze ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen.
Die Lustbarkeitsabgabe für Spielapparate und Wettterminals wurde seit mehreren Jahren in Oberösterreich nicht erhöht. Der Welser Gemeinderat forderte daher das zuständige Land Oberösterreich einstimmig in einer Resolution dazu auf, das OÖ Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 zu evaluieren und den Abgaberahmen – insbesondere für Wettterminals – zu erhöhen.