Rücksichtslose E-Scooter-Benutzer sorgen immer wieder für Ärger – nicht nur – in Wels. Wir baten diesmal Stadtrat Stefan Ganzert von der SPÖ um seine Stellungnahme und Lösungsansätze zur Behebung dieses Problems.
Derzeit gibt es in der Stadt Wels drei E-Scooter Verleihfirmen.
Laut aktuell geltendem Verhaltenskodex, dem alle drei Betreiber beigetreten sind, ist eine maximale Anzahl von jeweils 100 Scootern zulässig.
In Zukunft plant die Stadt Wels mittels neuen Vertragswerks die geänderten Umstände – analog zu Städten wie Linz & Wien – mit den Betreibern anzupassen.
Kernstück darin sollen verpflichtende Abstellflächen „Mandator Parking“ in der Innenstadt sowie an neuralgischen Punkten, wie beispielsweise Stadtteilzentren, sein.
Ein „wildes Abstellen“ außerhalb dieser durch Markierung gekennzeichneten Flächen ist daher nicht mehr ohne zusätzliche Kosten („Taxameter“ läuft weiter, Fahrt kann nicht beendet werden) möglich.
Zur Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr ist die Polizei als zuständiges Exekutivorgan für die Einhaltung der StVO (Scooter sind wie Fahrräder zu betrachten) angehalten.
Darüber hinaus gibt es in einigen Zonen Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Abstellverbote, z.B. in der Nähe von Gewässern.
Um in Zukunft Verkehrssünder besser identifizieren und damit auch ahnden zu können, ist eine „Nummerntafel“ auf den Geräten sowie eine Plakette über den ordnungsgemäßen Betriebszustand wünschenswert. Beispielsweise bei der Fahrt auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone.
Ein einheitlicher Standard für alle österreichischen Städte durch den Bund (z.B. geregelt in der StVO) würde den Umgang damit für alle Beteiligten vereinfachen.
Der VCÖ weist auch regelmäßig auf die Unfallrisikominimierung durch das Tragen von geeigneten Helmen hin.“
Es bleibt nun zu hoffen, dass sich hier bald etwas zum Positiven wendet …