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Waldbrand in Wels vermeiden

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Nicht ergiebig genug waren die Niederschläge der vergangenen Wochen, um die Waldbrandgefahr in Wels und Umgebung zu bannen. Aus diesem Grund ist die entsprechende Waldbrandschutz-Verordnung – wie in den Vorjahren – wieder in Kraft getreten.

Leichtsinn, Fahrlässigkeit sowie Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen führen auch bei trockenem Frühjahrswetter immer wieder zu Bränden mit großen Schäden. In Wels-Stadt und -Land besteht auch weiterhin hohe Brandgefahr in Wäldern sowie auf Feldern und Wiesen. Daher ersuchen Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Feuerwehrkommandant Ing. Franz Humer, MSc, unbedingt um Beachtung der geltenden Waldbrandschutz-Verordnung. Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land erlässt die entsprechende Verordnung für die Stadt Wels aufgrund der Zuständigkeitsübertragung. In der Waldbrandschutz-Verordnung heißt es wörtlich: „In den Waldgebieten der Stadt Wels sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.“

„Wir Welser schätzen unsere Naherholungsräume, wie die Aulandschaft entlang der Traun und auch die großen Waldgebiete im Norden der Stadt. Schützen wir diese Naturräume aber durch unser Verhalten! Verheerende Waldbrände sind auch in unseren Breiten möglich und zerstören über Jahrzehnte unsere grünen Lungen. Die Feuerwehr kann nur Schäden minimieren. Schützen können wir alle durch unser Verhalten!“ – so Feuerwehrkommandant Ing. Franz Humer

Fotocredit: Pixabay

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