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Energiepreiserhöhung: Wels hilft

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Wels hilft mit Energiekosten-Gutscheinen

Tanken ist im Durchschnitt um 30 Prozent teurer, Heizöl sogar um rund 40 Prozent, und bei Strom fallen für einen durchschnittlichen Haushalt Mehrkosten von rund 26 Euro im Jahr an. Die Energiepreissteigerung trifft vor allem sozial Bedürftige besonders. In der Welser Gemeinderatssitzung am 31. Jänner wurde deshalb der Antrag für die Energiekosten-Gutscheinen an alle, die von der Preisexplosion am stärksten betroffen sind, stimmenmehrheitlich angenommen.

Diese außerordentliche Beihilfe erhalten jedenfalls all jene Bürger, die den Weihnachtszuschuss 2021 (ausgenommen Personen in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie Pflegekinder) bekommen haben. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen, ihnen werden die Gutscheine automatisch per Post zugesandt.

Weiters können folgende Personen einen Energiekosten-Gutschein beantragen, die
• Österreichische Staatsbürger sowie EU- beziehungsweise EWR-Bürger sind,
• zwei Jahre lang ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Wels leben, sofern
• bei der antragstellenden Person ein eigener Haushalt vorliegt und der Anspruchsberechtigte auch tatsächlich für die Heiz- und Energiekosten aufkommt.

Die Einkommensobergrenzen betragen für Alleinstehende 1.015 Euro beziehungsweise für Ehepaare und Lebensgemeinschaften 1.592,89 Euro. Diese Grenzen erhöhen sich pro Kind (unterhaltsberechtigte im Haushalt lebende Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe) um 380 Euro. Für sämtliche Antragsteller gelten die Einkommensverhältnisse der letzten drei Monate, bei wechselndem Einkommen der letzten sechs Monate.

Der Energiekosten-Gutschein wird einmal pro Haushalt in Höhe von 150 Euro in Form von Gut-scheinen der eww-Gruppe gewährt. Die Antragsfrist läuft ab sofort bis Donnerstag, 31. März. Die Anträge auf die Energiekosten-Gutscheine werden im Rathaus (Stadtplatz 1, Erdgeschoss, Zi. 9), in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich entgegengenommen. Antragsformulare stehen unter www.wels.gv.at > Lebensbereiche > Leben in Wels > Soziales > Unterstützung und Förderungen zur Verfügung und können auch per E-Mail an sf@wels.gv.at eingebracht werden.

Ein gültiger Lichtbildausweis und die erforderlichen Einkommensnachweise (Pensionsbescheid 2021, Lohn- und Gehaltszettel, Gerichtsbeschluss/Vergleich über Unterhaltsleistungen samt Zahlungsnachweis, Bezugsnachweis über Leistungen des Arbeitsmarktservice oder der Österreichischen Gesundheitskasse) sind vorzuweisen.

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