Einstimmig sprach sich der Welser Gemeinderat am Montag, 25. September für den Erlass von Richtlinien für die Ansiedelung von Ärzten sowie eines Primärversorgungszentrums (PVZ) aus. Österreichweit besteht derzeit ein akuter Mangel an Ärzten für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag. Auch in der Stadt Wels sind aktuell – vor allem wegen mehrerer Pensionierungen – mehrere Stellen für Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag nicht besetzt.
Grundsätzlich fällt die Zuständigkeit für die Besetzung von Ärzten in den Bereich der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Um den Bürgern eine möglichst lückenlose Versorgung zu gewährleisten, möchte die Stadt Wels die zuständigen Stellen bei der Ansiedelung von Kassenärzten im Stadtgebiet unterstützen. Mit dem nun getroffenen Gemeinderatsbeschluss wurde ein zeitlich begrenztes Förderinstrument dafür geschaffen. Konkret können damit Ärzte mit Kassenvertrag für Allgemeinmedizin sowie Primärversorgungszentren für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag finanziell gefördert werden. Maximal unterstützt werden Kassenärzte für Allgemeinmedizin mit einer einmaligen Fördersumme von bis zu 40.000 Euro. Die Errichtung eines PVZ umfasst eine einmalige Fördersumme von maximal 150.000 Euro – diese wird für die Errichtung des ersten PVZ im Stadtgebiet von Wels gewährt. Der Förderzeitraum beziehungsweise die Betriebspflicht mit Kassen-vertrag für Allgemeinmedizin am Standort Wels beträgt zehn Jahre.
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