Der Wegfall der staatlichen Strompreisbremse bei gleichzeitiger Erhöhung der Netzgebühren stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Um in dieser Zeit zu unterstützen, beschloss der Welser Gemeinderat am Montag, 24. Februar auf Initiative von Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger einen einmaligen freiwilligen Stromkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro pro Haushalt. Die voraussichtlichen Kosten für die Stadt belaufen sich auf rund 500.000 Euro.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. November 2024 ihren ständigen Hauptwohnsitz in Wels haben und folgendes Monatseinkommen im Jänner 2025 pro Haushalt nicht überschreiten:
- Ein-Personen-Haushalt: 1.950 Euro netto
- Mehr-Personen-Haushalt: 2.800 Euro netto
Die Einkommensgrenze erhöht sich um 120 Euro netto pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Das Pflegegeld wird beim Nettoeinkommen nicht berücksichtigt. Anträge für den Stromkostenzuschuss können von Montag, 10. März bis Mittwoch, 30. April digital mit dem Formular „Stromkostenzuschuss“ unter wels.at/sozialfoerderungen gestellt werden.
Zusätzlich ist von Dienstag, 1. bis Mittwoch, 30. April täglich unter der Woche von 08:00 bis 12:00 Uhr eine persönliche Einreichung im Parteienverkehrsbüro der Dienststelle Sozialservice und Frauen (Rathaus, Stadtplatz 4, Eingang Sozialservice) möglich. Sozialhilfeempfänger erhalten den Stromkostenzuschuss automatisch und müssen daher keinen Antrag stellen.