Justiz will doch nicht kuscheln

Nicht gerade schnell, aber doch noch reagiert hat die Justiz nun auf die in der Nacht zum 31. Jänner erfolgte Wahnsinnsfahrt eines 20jährigen serbisch-ungarischen Doppelstaatsbürgers. Nach seinen Horror-Crashs mit einem BMW war er zunächst auf freiem Fuß angezeigt, am Abend des 5. Februars dann aber doch noch verhaftet worden.
Bereits am 3. Februar hatte der „Wels Report“ seine Verwunderung darüber geäußert, dass der Irrsinnsfahrer nicht sofort nach seiner Amokraserei (wir berichteten) festgesetzt wurde. Dass dies nicht geschah, hat man auch in der Bevölkerung nicht verstanden, zumal der wildgewordene Bursch viele Autos zertrümmert und mehrere Menschen – darunter auch Polizisten – verletzte.
Wäre sein Auto bei dieser „Fast & Furious“-Möchtegern-Aktion nicht total zu Bruch gegangen, hätte man es ihm an Ort und Stelle für immer abgenommen. Nur seinen Fahrer zog man nicht sofort aus dem Verkehr, wie ich in meinem Bericht monierte und schrieb: Seine Verwahrung hinter Gittern bis Prozessbeginn hätte seiner Umwelt wenigstens die Sicherheit gegeben, dass er sich nicht auch noch für eine zweite Amokfahrt hinters Steuers setzt.
Ganz unbegründet scheint meine Sorge bei diesem Burschen wohl nicht gewesen zu sein. Denn als ihn die Polizisten am 5. Februar in seiner Wohnung festnehmen wollten, wurde der „Wahnsinnsfahrer“ zum „Horrorläufer“ und versuchte, sich durch eine schnelle Flucht über den Balkon dem behördlichen Zugriff zu entziehen. Obwohl ihn ein Beamter dabei noch kurz am Arm erwischte, konnte sich der 20-Jährige von ihm losreißen und weiterlaufen.
Doch er kam nicht weit, denn schon kurz darauf wurde er von Kräften der Einsatzgruppe Straßenkriminalität (EGS) gefasst, festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert. Damit war sein zweiter Versuch, sich der Anhaltung durch die Polizei zu entziehen, gescheitert. Doch diesmal ist alles ohne Zerstörungen und Verletzungen abgegangen. Auf den kommenden Prozess ist die Bevölkerung schon jetzt sehr gespannt.