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Digitale Vignetten sorgen für Verärgerung

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Hat das Abkassieren der Asfinag System?

„Hände weg von der digitalen Autobahn-Vignette“ empört sich die oberösterreichische Schlagerkomponistin Hanneliese Kreissl-Wurth. Denn mit dieser mache sich die Asfinag ein zusätzliches Körberlgeld in Millionenhöhe, vermutet sie. Seitdem sie nämlich selbst zum Ofer dieses Irrtum anfälligen Systems wurde, schwört sie nur noch auf das Klebe-Pickerl.

Die digitale Vignette hat schon vielen Leuten Ärger bereitet. | Foto: Internet

Damit prange die Autobahnen-Benutzungsplakette für alle gut sichtbar auf der Windschutzscheibe und ein jeder kann sofort sehen, dass sich der Wagen legal auf der Mautstraße bewegt. Bei den digitalen Vignetten ist das nicht immer ganz klar, vor allem, wenn es beim Kauf zu einem Zahlendreher kommt, wie dies bei Frau Elvira Gruber (Name von Red. Geändert) passierte. Ohne es zu wissen, erwarb sie damit ihr virtuelles Pickerl für ein Kennzeichen, das eigentlich zum Wagen der Schlagerkomponistin Hanneliese Kreissl-Wurth gehört.

Nachdem Elvira Gruber mit ihrem Wagen (der natürlich ein anderes Kennzeichen hat) irgendwann im Mai 2024 erstmals die Autobahn befuhr, flattert ihr unmittelbar danach prompt eine Strafe der Straßenfinanzierungsgesellschaft Asfinag ins Haus. Da sich Elvira jedoch im Besitz einer gültigen Digitalvignette wähnte, erhob sie Einspruch und dabei flog der Irrtum mit dem Zahlendreher auf, zudem es bei ihr beim Ausstellen der Vignette gekommen war. Daraufhin änderte die Asfinag Elviras digitale Vignette auf ihr tatsächliches Kennzeichen, versäumte es jedoch, auch die Schlagerkomponistin Hanneliese Kreissl-Wurth davon zu verständigen. Auf deren Autonummer war Elviras Plakette ursprünglich ausgestellt worden. Mit der Änderung erlosch für Hanneliese die Mautstraßenbenutzungsberechtigung.

Die Schlagerkomponistin wusste zwar, dass sie selbst 2024 keine Plakette für ihr Auto gekauft hatte, nahm aber an, dass dies –wie schon so oft in der Vergangenheit – von einem ihrer Familienangehörigen erledigt worden wäre. Sicherheitshalber hatte sie aber Anfang des Jahres 2024 bei der Asfinag noch nachgefragt, ob eine digitale Autobahnzulassung für ihr Fahrzeug bestünde und die Antwort darauf lautete Ja!

Deshalb hatte Hanneliese Kreissl-Wurth nach dem Auffliegen der Zahlendreher-Geschichte für Frau Grubers Kennzeichen auch keinen Grund zur Annahme, dass sie nun nicht mehr auf den Mautstraßen unterwegs sein dürfe, zumal sie die Asfinag darüber im Unklaren gelassen hatte. Vielleicht sogar mit Absicht?

Nichts Böses ahnend befuhr sie daher weiter die Autobahn, doch ab Mai flatterten Kreissl-Wurth plötzlich Strafzahlungen der Asfinag ins Haus. Hanneliese erhob sofort Einspruch, stieß damit aber auf taube Ohren – mehr der weniger. Denn auf ihre per Mails vorgetragenen Einwände, dass sie doch eine bis 31. 1. 2025 gültige Vignette hätte, ging die Straßenbau-und Finanzierungsgesellschaft gar nicht ein, sondern konterte nur lapidar, dass zum Zeitpunkt der Kontrollen für ihr Auto leider keine gültige digitale Vignette vorhanden gewesen sei.

Was dazu geführt hatte oder was die Ursache dafür war, interessierte die Asfinag nicht und beharrte auf Bezahlung der ausständigen Strafen, die sich noch auf 600 Euro summieren sollten.

Da es die Asfinag jedoch verabsäumt hatte, die Schlagerkomponistin von der seinerzeitigen „Umregistrierung“ des seinerzeit versehentlich falsch registrierten Digital-Vignette zu verständigen, konnte Hanneliese auch nicht wissen, dass sie die Autobahnen seit Mai wiederrechtliche befuhr. „Woher hätte ich das auch ahnen sollen“, sagt sie verärgert: „Muss man jetzt vielleicht jeden Tag bei der Asfinag anfragen, ob die Plakette noch gültig ist?“

Nach den Unannehmlichkeiten mit der Asfinag ist der Schlagerkomponistin Hanneliese Kreissl-Wurth das Lachen mittlerweile gründlich vergangen. | Foto: Guggenbichler

Ähnlich wie ihr ist es auch schon anderen Personen ergangen (Namen der Red. Bekannt), weshalb die Betroffenen in diesen Vorfällen auch keinen Einzelfall sehen, sondern vermuten, dass in solchen Fällen von der Asfinag bewusst abgezockt wird. Ihr Verdacht nährt die Tatsache, dass offenbar nichts unternommen werde, um solche „Irrtümer“ – gemeint sind die Zahlendreher – in Zukunft zu verhindern oder in solchen Fällen wenigstens die ungerechtfertigten Strafen zurückzunehmen.

Das Asfinag-Unternehmen dürfte den Vorwurf der Abzocke wohl von sich weisen – es gilt auch die Unschuldsvermutung, man wird aber sehen, wie im Fall Hanneliese Kreissl-Wurth entschieden wird, deren Fall beim Verwaltungsgericht landete und der am kommenden Donnerstag in Linz verhandelt wird. Beklagter sei allerdings nicht sie, erläutert die Schlagerkomponistin, sondern ihr geschiedener Mann, der ihr Auto gefahren habe – eine weitere mehr als verwirrende Geschichte aus dem Operetten-Stadl Österreich.

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