Die Stadt Wels hilft auch heuer Bürgern mit geringem Einkommen mit einem Weihnachtszuschuss. Diese finanzielle Unterstützung kommt Rentnern und Pensionisten, Berufstätigen (mit Ausnahme von Lehrlingen und Auszubildenden) und Beziehern laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen zu Gute. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die Leistungen vom Arbeitsmarktservice (etwa in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sonder-Notstandshilfe) beziehungsweise der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, Kinderbetreuungsgeld) beziehen.
Die Höhe der Unterstützung beträgt grundsätzlich 150 Euro für Haushalte, die aus einer Person bestehen. Für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person werden zusätzlich 75 Euro ausbezahlt. Diesen Zuschuss erhalten nur österreichische Staatsbürger sowie weitere EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren durchgehend, gerechnet ab 1. November des Jahres, in der Stadt Wels ihren Hauptwohnsitz haben. Die Einkommensgrenzen betragen 1.232,49 Euro bei Ein-Personen-Haushalten und 1.935,99 Euro bei Haushalten, die aus Ehegatten/Lebensgefährten bestehen. Die Grenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter im Haushalt lebender Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe um jeweils 109 Euro.
Anträge sind von Freitag, 1. bis einschließlich Samstag, 30. November möglich, und zwar digital unter wels.at/sozialfoerderungen im Internet. Wer den Antrag persönlich einbringen möchte, kann dies zwischen Montag, 4. bis einschließlich Freitag, 29. November immer Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 4) tun. Wichtig: Für nähere Infos stehen die Mitarbeiter der Dienststelle Sozialservice und Frauen unter Tel. +43 7242 235 3801 gerne zur Verfügung.
Die entsprechenden Einkommensnachweise bitte bei der Antragstellung in Kopie (oder digital als PDF-Datei) beilegen. Nötig ist auf jeden Fall ein amtlicher Lichtbildausweis, weiters entweder ein Pensionsbescheid, die Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate vor Antragstellung, ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen, ein Nachweis über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK beziehungsweise sämtliche sonstigen Einkommensnachweise. Achtung: Anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe müssen keinen eigenen Antrag stellen, da sie von Amts wegen erfasst werden.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Die enormen Preissteigerungen der vergangenen Monate treffen die einkommensschwächsten Bürger am härtesten. Deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, diesen Bürgern finanziell unter die Arme zu greifen.“