StartPolitikIntegrationspflicht und strengere Strafen bei Verletzung der Kindergartenpflicht

Integrationspflicht und strengere Strafen bei Verletzung der Kindergartenpflicht

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Eine erfolgreiche Integration setzt im ersten Schritt das Beherrschen der Sprache voraus und in weiterer Folge die Identifikation mit den allgemein gültigen Werten unserer Gesellschaft. Laut einer aktuellen Studie der Statistik Austria haben 2 von 3 Welser Schülern eine andere Muttersprache als Deutsch. Damit liegt die Stadt Wels im österreichweiten Spitzenfeld, nur in Wien sind die Prozentzahlen höher. Über 70 % der Kinder in den Welser Kindergärten haben einen Sprachförderbedarf und werden deshalb von rund 40 Sprachpädagogen gesondert gefördert.

Für viele Kinder mit Migrationshintergrund ist der Kindergarten eine unersetzbare Ein-richtung zum Erlernen der deutschen Sprache sowie des kulturellen Lebens. Nur durch regelmäßiges Sprechen der deutschen Sprache kann sie erlernt und ein ausreichender Wortschatz aufgebaut werden. Gemeinsame Werte und Regeln sind darüber hinaus als Grundgerüst für erfolgreiches Zusammenleben unumgänglich. Hierbei trifft die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten eine besondere Mitwirkungspflicht. Insbesondere Veranstaltungen des Kindergartens sowie besondere Deutschförderprogramme haben das Ziel, Kinder in das Zusammenleben in Österreich zu integrieren und ihre Zukunftschancen entsprechend zu sichern.

Viele Kinder kommen, auch aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse, nur unzureichend mit den Regeln und der Kultur unseres Landes in Kontakt. Der Kindergarten ist für viele Kinder mit Migrationshintergrund eine Brücke, um in unserer Gesellschaft Fuß zu fassen. Teilweise ist jedoch festzustellen, dass die Eltern dieser Kinder nicht gewillt sind, die allgemein gültigen Werte unserer Gesellschaft, welche die Stadt Wels in einem Wertekodex für die Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt hat, zu vermitteln. Ebenfalls ist festzustellen, dass gegen die gesetzliche Verpflichtung zum Besuch des Kindergartens ab dem vollendeten 5. Lebensjahr verstoßen wird.

Die Welser Freiheitlichen fordern daher die Anhebung des Strafrahmens von derzeit bis zu 220 Euro auf 440 Euro bei Verletzung der Kindergartenpflicht. Zusätzlich soll eine Integrationspflicht eingeführt werden, welche auch die Eltern in die Pflicht nimmt und die Vermittlung der allgemein gültigen Werte unserer Gesellschaft vorsieht. Hierzu werden für die kommende Sitzung des Gemeinderates am Montag, 23.09.2024, entsprechende Anträge eingebracht. Diese richten sich auch zuständigkeitshalber an das Land Oberösterreich.

Bild: FPÖ Wels

Fraktionsobmann Mag. Paul Hammerl:Wenn Kinder gegen die Teilnahme am verpflichtenden Kindergartenjahr verstoßen, fordern wir die Verdoppelung der vorgesehenen Verwaltungsstrafe. Ebenfalls wollen wir eine Integrationspflicht einführen. Ziel ist es, eine Identifikation der Kinder und deren Eltern mit den allgemein gültigen Werten unserer Gesellschaft sicherzustellen.“

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