In letzter Zeit häufen sich bei der Stadt Wels und der Polizei Beschwerden – insbesondere von Anrainern, Passanten und Benutzern der Busdrehscheibe – über Alkoholexzesse, Lärm und Vermüllung am Kaiser-Josef-Platz.
Das im Jahr 2021 um rund 6,6 Mio. Euro neu gestaltete „Wohnzimmer“ der Stadt, das unter anderem auch als zentrale Drehscheibe im öffentlichen Verkehr dient, wird von Obdachlosen und anderen Personen dazu genutzt, sich bis zur Bewusstlosigkeit zu betrinken, in die Grünflächen zu urinieren, laute Musik zu hören und den gesamten Bereich zu vermüllen. „Raufereien, Geschrei, Musik aus mitgebrachten Musikboxen und überall weggeworfener Müll gehören für uns derzeit leider zum Alltag. Und das auf einem Platz, der täglich von unzähligen Menschen – darunter auch viele Kinder und Jugendliche – frequentiert wird“, berichtet ein besorgter Anrainer.
Die Stadt Wels nimmt die Beschwerden der Passanten und Anrainer sehr ernst. Daher wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Schwerpunktkontrollen der Polizei und der städtischen Ordnungswache am Kaiser-Josef-Platz durchgeführt. Dabei wurden die anwesenden Personen mehrfach auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht und es wurde versucht, die Situation durch intensive Gespräche zu verbessern. Kurzfristig kam es danach meist zu einer Beruhigung, langfristig blieb der Erfolg jedoch aus.
Für Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß ist die Situation in dieser Form nicht länger tragbar: „Es kann nicht sein, dass der vor wenigen Jahren generalsanierte Teil des Kaiser-Josef-Platzes von zwielichtigen Gestalten zweckentfremdet wird, und insbesondere die dort wohnenden Anrainer sowie Passanten schikaniert werden. Es braucht deshalb im Bereich der Busdrehscheibe ein Alkoholverbot am KJ. Eine diesbezügliche Verordnung ist in Ausarbeitung.“
Als Vorbild dafür soll laut Kroiß der Welser Bahnhofsvorplatz dienen, wo 2013 mittels ortspolizeilicher Verordnung ein Alkoholverbot erlassen wurde: „Der Erfolg am Bahnhofsvorplatz hat gezeigt, dass ein derartiges Verbot wirkt. Deshalb erachtet auch die Polizei ein Alkoholverbot am KJ als sinnvolle Maßnahme.“ Ausgenommen werden selbstverständlich ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltungen und der Ausschank in Gastgärten bei einem Gastgewerbebetrieb.