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Den Autorasern in Wels geht es an den Kragen

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Von Kurt Guggenbichler

Die nächtlichen Autoraser werden sich in Zukunft einbremsen müssen. Denn so wie es zurzeit aussieht, scheint es der Polizei mit ihrer Jagd nach den Bleifußfahrern ernst zu sein. Das zeigte am Samstag eine „Aktion scharf“, die von der Mehrheit der Bevölkerung begrüßt worden sein dürfte.

Immer diese Radfahrer? Nein, nicht immer, denn auch so manche Autolenker glauben, dass sie sich im Straßenverkehr bewegen können, wie sie wollen! Doch ins Radar fahren meist nur die „normalen Autolenker“, die durch Unachtsamkeit zehn oder zwanzig km/h mehr am Tacho haben. Die wirklichen Raser werden nur durch Zufall erwischt oder bei einer Schwerpunktkontrolle der Polizei, wie am vergangenen Samstag in Wels.

Dort kontrollierten von 16 Uhr bis Mitternacht ein großes Aufgebot an Polizeistreifen von der Landesverkehrsabteilung sowie vom Stadtpolizei- beziehungsweise vom Bezirkspolizeikommando Wels insgesamt 83 Fahrzeuge. Das Hauptaugenmerkt hatten die Beamten dabei auf die Einhaltung der Geschwindigkeit gelegt, wie auch auf die Einhaltung des erlaubten und vorgeschriebenen technischen Zustands der Fahrzeuge. Bestand ein Verdacht, dass ein Auto getunt wurde oder fiel es auf, weil sein Motor sehr laut war, wurden dieses angehalten und überprüft, erläuterte ein Beamter.

Die technische Überprüfung nahmen Sachverständige der Landesregierung auf einem Firmengelände vor und 19 Fahrzeuge wurden an diesem Kontrollabend direkt dort hingeschickt. Dabei wurden fünf Fahrzeuge mit schweren technischen Mängeln entdeckt, außerdem hagelte es 67 Anzeigen.

Die Polizisten nahmen 4845 Geschwindigkeitsmessungen vor und in 165 Fällen waren die Lenker zu schnell unterwegs. Der Spitzenwert, der gemessen wurde lag in einem Fall bei 139 km/h statt der erlaubten 70 km/h und in einem anderen Fall bei 96 km/h statt der erlaubten 50 km/h.

Darüber hinaus registrierten die Beamten noch unzählige andere Gesetzesverstöße. Insgesamt wurden 15 Organmandate eingehoben und 15 Strafbescheide ausgestellt. In drei Fällen wurden gar Sicherheitsleistungen eingehoben und es gab auch Anzeigen wegen Übertretungen im Zusammenhang mit Suchtgift und Alkohol.

Das Rasen, so hört man aus Polizeikreisen, scheint ein immer größeres Problem zu werden. Erst sechs Tage vor der Welser Schwerpunkt-Aktion war ein 17-jähriger Probeführerscheinbesitzer mit fast der doppelten Geschwindigkeit auf der Westautobahn bei Ansfelden ins Radar gerast. Erlaubt wären 100 km/h gewesen, gefahren ist der junge Mann aber 198 km/h. Damit war er nicht nur seinen Probeführerschein los, sondern auch seinen fahrbaren Untersatz.

Denn seit 1. März erlaubt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung bei eklatanten Überschreitungen des Tempolimits die Abnahme des Fahrzeuges. Das mag zwar eine verständliche und wirksame Maßnahme sein, doch Juristen äußern verfassungsrechtliche Bedenken. Sie befürchten, dass dieses neue Gesetz „nicht halten“ werde und sind auch von der generalpräventiven Wirkung der Autoentziehung nicht wirklich überzeugt.

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