Einstimmig sprach sich der Welser Gemeinderat für einen einmaligen, freiwilligen Energiezuschuss in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt aus.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. November 2023 ihren ständigen Hauptwohnsitz in Wels haben und folgendes Monatseinkommen im Jänner 2024 pro Haushalt nicht überschreiten: Ein-Personen-Haushalt: 1.950 Euro netto, Mehr-Personen-Haushalt: 2.800 Euro netto. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 120 Euro netto pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind. Die Berechnung des Einkommens sowie die Umsetzung erfolgt wie beim Weihnachtskostenzuschuss, wobei das Pflegegeld beim Nettoeinkommen nicht berücksichtigt wird.
Die Auszahlung des Energiezuschusses erfolgt mit der postalischen Zusendung eines Gutscheines, der bei der eww Gruppe im Kundencenter eingelöst werden kann. Anträge für den Energiezuschuss können von Freitag, 1. bis Sonntag, 31. März digital sowie persönlich und anschließend von Montag, 1. bis Dienstag, 30. April digital bei der Stadt Wels eingereicht werden. Details dazu werden zeitgerecht bekanntgegeben.