Die besinnliche Jahreszeit steht vor der Tür, und die Stadt Wels zeigt einmal mehr, dass Zusammenhalt und Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Wie auch in den Vorjahren hat die Stadt beschlossen, Bürger mit geringem Einkommen mit einem Weihnachtszuschuss zu unterstützen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Der Weihnachtszuschuss ist für eine Vielzahl von Bürgern vorgesehen: Rentner, Pensionisten, Berufstätige sowie Bezieher von Sozialhilfeleistungen und Unterhaltsleistungen. Auch Personen, die Leistungen vom Arbeitsmarktservice oder der Österreichischen Gesundheitskasse erhalten, können den Zuschuss beantragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Ein-Personen-Haushalte können mit einem Zuschuss von 150 Euro rechnen. Für jede zusätzliche im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person gibt es weitere 75 Euro. Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um anspruchsberechtigt zu sein.
Wie und wann kann man den Zuschuss beantragen?
Vom 2. bis zum 30. November ist es möglich, den Zuschuss online unter wels.at/sozialfoerderungen zu beantragen. Wer es vorzieht, den Antrag persönlich einzureichen, kann dies im Amtsgebäude Greif tun. Für Fragen steht das Team der Dienststelle Sozialservice und Frauen bereit.
Notwendige Unterlagen
Zur Beantragung sind bestimmte Nachweise erforderlich, darunter Einkommensnachweise und ein amtlicher Lichtbildausweis. Es ist wichtig zu beachten, dass Bezieher von Sozialhilfe keinen gesonderten Antrag stellen müssen, da sie automatisch berücksichtigt werden.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger betonten die Wichtigkeit dieser Unterstützung: “In Zeiten, in denen die Kosten für Lebensmittel, Energie und Wohnen steigen, ist es unerlässlich, dass wir als Stadt diejenigen unterstützen, die es am meisten brauchen.”
Es ist ermutigend zu sehen, wie die Stadt Wels ihre Gemeinschaft in dieser besonderen Jahreszeit unterstützt. Es ist ein klares Zeichen dafür, dass niemand in Wels zurückgelassen wird.
Fotocredit: Stadt Wels