Auch Wels durch Inflation schwer belastet –
Gegensteuerung durch Finanzausgleich notwendig
Durch die Inflation und die stark steigenden Personalkosten sind die Ausgaben der Kommunen massiv gestiegen. Besonders davon betroffen sind Städte, die überörtliche Aufgaben zu erfüllen haben. Auch die zukünftige Kostenentwicklung bereitet Sorgen. Alleine die Prognose für die Personalkostensteigerung im Jahr 2024 sieht Erhöhungen von acht Prozent vor. Für die Stadt Wels bedeutet das Personalkostensteigerungen von weiteren 8 Mio. Euro.
Derzeit führt der Städtebund intensive Verhandlungen mit dem Bund über den Finanzausgleich. Dabei wird besonders darauf verwiesen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Städten nicht mehr schließbar ist, da – auch aufgrund der sich verschlechternden Wirtschaftslage – die Einnahmen nicht im selben Umfang wie die Ausgaben steigen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren die finanzielle Situation der österreichischen Städte kritisch bleibt.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass diesem Einnahmenausfall durch eine Umverteilung im Rahmen des Finanzausgleichs Rechnung getragen wird. Der Städtebund hat diesbezüglich Berechnungen angestellt. Dabei hat sich ergeben, dass die Differenz zwischen Ertragsanteilen, Personal- und Transferausgaben 2022 bei unter einer Mrd. Euro lag, ab 2024 wird sie auf 2,5 Mrd. Euro steigen. Konkret steigen daher die Ertragsanteile von 2022 bis 2026 um 11 Prozent, die Personal- und Transferausgaben aber um 28 Prozent.
Wesentlich ist darüber hinaus, dass der Bund rasch Klarheit über die von ihm ins Spiel gebrachte Gebührenbremse schafft. Zwar sollen einmalig 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit wird aber das Finanzierungsproblem nur nach hinten verschoben, da die Gebührenerhöhung dann später nachgeholt werden muss. Sinnvoll wären eher, die Gebührenerhöhungen zu glätten, um die Anstiege moderat ausfallen zu lassen. Das wird aber nur mit zusätzlichen Bundesmitteln möglich sein.
Auch das von Bundeskanzler Karl Nehammer angesprochene Paket für die Elementarbildung in Höhe von 4,5 Mrd. Euro schafft nur dann Entlastung für die Kommunen, wenn es sich dabei um „frisches Geld“ handelt und somit auch die dringend notwendige personelle Aufstockung für Integration- und Sprachförderung finanziert werden kann