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Welser Mietpreisbremse und Mietzuschuss

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Die Teuerungswelle und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen sind derzeit die Hauptsorge der Welser Bevölkerung.

Mit Samstag, 1. April werden nunmehr österreichweit die Richtwertmieten um 8,6 Prozent erhöht. Dies führt nach mehreren Preisanstiegen im Vorjahr erneut zu höheren Mieten. Neben der Forcierung der Bautätigkeit im sozialen Wohnbau werden eine Mietpreisbremse und ein einmaliger Mietzuschuss vorgeschlagen.

Mietpreisbremse
Die Stadt Wels ist derzeit Eigentümerin von 104 Wohnungen, ein Teil dieser Wohnungen sind nach dem Richtwertmietzins wertgesichert. Geplant ist bei diesen Wohnungen, die Miete nur um 3,0 Prozent zu erhöhen um für eine deutliche Entlastung zu sorgen. Für die Welser Heimstätte ist diese Mietpreisbremse nicht relevant, da diese gemeinnützige Bauvereinigung keine Wohnung hat, die dem Richtwertmietzins unterliegt.

Mietzuschuss
Aufgrund der gestiegenen Mieten verzeichnen bereits jetzt die Beratungsstellen – wie beispielsweise die Mietervereinigung – aber auch der Mieter-Ombudsmann der Stadt Wels einen massiv erhöhten Beratungsaufwand. Um die steigenden Mietkosten zumindest teilweise abzufedern, soll nun der nachstehende Personenkreis einen einmaligen Mietzuschuss in Höhe von pauschal 200 Euro erhalten.

Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, EU- und EWR- Bürger, die seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung, sowie alle Drittstaatsangehörigen, die seit zehn Jahren vor Antragstellung ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten und folgende Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt) nicht überschreiten:

  • Alleinstehende: 1.800 Euro
  • Ehepartner/Lebensgefährten: 2.600 Euro
  • Pro Kind erhöhen sich diese Grenzen um 120 Euro

Anträge können (sofern der Gemeinderat einen positiven Beschluss fasst) von Dienstag, 18. April bis Donnerstag, 15. Juni von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 und 12:00 Uhr im Amtsgebäude Greif (Rainerstraße 2) gestellt werden. Die Mietzuschuss-Anträge können während des genannten Anspruchszeitraums zudem auch via E-Mail unter mietzuschuss@wels.gv.at oder per Post an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels eingebracht werden.

Folgende Einkommensnachweise werden für die Antragstellung (in Kopie oder digital als PDF) benötigt: Pensionsbescheid 2022, Lohn- und Gehaltszettel des letzten Monats, Bestätigungen über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK, Pflegegeldbescheid, Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen. Jedenfalls mitzubringen beziehungsweise dem Antrag beizulegen ist ein Lichtbildausweis beziehungsweise die Kopie eines Lichtbildausweises und einen bestehenden Mietvertrag.

Foto: Stadt Wels

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